Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fair Quality GmbH
1. Allgemeines:
1.1. Fair Quality (im Weiteren: FQ) ist eine Internetplattform zur Qualitätsbewertung bei Beherbergungsunternehmen. Beherbergungsbetriebe (FQ-Testbetriebe) registrieren sich auf der Plattform und erklären somit ihre Bereitschaft, sich von Gästen (FQ-Testpersonen) anonym testen zu lassen. Interessierte Testpersonen müssen sich ebenfalls auf der Plattform registrieren und können dann als FQ-Testperson einen Testaufenthalt für maximal 2 Nächte in einem FQ-Testbetrieb mit entsprechendem Preisrabatt absolvieren. Die Urlaubsbuchung erfolgt immer direkt beim Hotel und nicht über die FQ-Plattform. Damit ist auch die Anonymität der FQ-Testperson gegenüber dem FQ-Testbetrieb gewährleistet. Die FQ-Testperson füllt zum Aufenthalt einen umfassenden elektronischen Fragebogen zur Qualitätsbewertung aus und weist sich am Ende ihres Aufenthaltes mittels FQ-Testzertifikat als FQ-Testperson aus. FQ ist ein Tool für ein ständiges Qualitätsmonitoring und gibt dem Beherbergungsbetrieb die Möglichkeit, regelmäßig von Gästen ein detailliertes Feedback in Bezug auf die Qualitätssituation zu bekommen sowie die Qualität und damit die Wettbewerbsfähigkeit ständig zu verbessern. Durch die Registrierung der FQ-Testperson auf der FQ-Plattform kann jede Bewertung auf deren Urheber zurückverfolgt werden, gefakte Qualitätsbewertungen werden so vermieden.
2. FQ-Testperson:
2.1. Voraussetzung für das Tätigwerden als FQ-Testperson ist die Registrierung und Akzeptanz der gegenständlichen AGB auf der FQ-Plattform. FQ behält sich die Aufnahme als FQ-Testperson ausdrücklich vor und kann die Zulassung als FQ-Testperson jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern.
2.2. Nach erfolgter Registrierung kann die FQ-Testperson sofort Testaufenthalte bei FQ-Testbetrieben absolvieren.
2.3. Absolviert die FQ-Testperson ihren Testaufenthalt in Begleitung einer erwachsenen vollzahlenden Person, hat sie gegenüber dem getesteten Hotelbetrieb Anspruch auf einen Rabatt in Höhe von 100 % auf alle im Testzeitraum konsumierten Leistungen mit Ausnahme der Getränke sowie allenfalls weiteren vom Testbetrieb explizit kundgemachten Ausnahmen. Ist die Testperson alleinreisend bzw. nicht in Begleitung einer erwachsenen vollzahlenden Person, wird ein Preisabschlag in Höhe von 50 % gewährt unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausnahmen. Voraussetzung für den Rabattanspruch ist der vollständig ausgefüllte elektronische Fragebogen und dessen elektronische Versendung an die FQ-Plattform.
2.4. Verbringt eine FQ-Testperson mehr als 2 Nächte in einem Beherbergungsbetrieb, so hat die FQ-Testperson für den über die 2 Testnächte hinausgehenden Zeitraum keinen Anspruch auf einen Preisrabatt.
2.5. Die FQ-Testperson ist zur sach- und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen im FQ-Fragebogen verpflichtet. Sie verpflichtet sich außerdem, anstößige, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Aussagen zu unterlassen.
3. FQ-Testbetrieb:
3.1. Ein Beherbergungsunternehmen wird durch Registrierung und Akzeptanz der AGB auf der FQ-Testplattform zum FQ-Testbetrieb.
3.2. Nach Aufnahme als FQ-Testbetrieb hat der Betrieb den Anspruch auf Präsentation auf der FQ-Internetseite. Die Inhalte für die FQ-Plattform stellt der Testbetrieb zur Verfügung. Der FQ-Testbetrieb hat das Recht, die FQ-Mitgliedschaft auf seiner eigenen Homepage kundzutun. Dieses Recht erlischt mit dem Tag der Beendigung der Mitgliedschaft bei FQ.
3.3. Der FQ-Testbetrieb wartet über „Mein Konto“ eigenständig die Inhalte auf der Plattform, insbesondere die Zurverfügungstellung von FQ-Testzertifikaten.
3.4. Der FQ-Testbetrieb verpflichtet sich, von FQ-Testpersonen vorgelegte FQ-Zertifikate zu akzeptieren und nach Absolvierung des Testaufenthaltes und Versendung des vollständig ausgefüllten Fragebogens den FQ-Rabatt gemäß Punkt 2.3. der gegenständlichen AGB zu gewähren.
3.5. Wurden von der Testperson Anzahlungen entrichtet, so sind diese vom endgültigen Preis (Rechnung abzüglich des FQ-Rabatts) abzuziehen bzw. allenfalls rückzuerstatten.
4. FQ-Testzertifikate:
4.1. Das FQ-Testzertifikat dient dazu, sich nach erfolgtem Testaufenthalt gegenüber dem Beherbergungsbetrieb als FQ-Testperson auszuweisen und die FQ-Bedingungen (Preisrabatt) in Anspruch nehmen zu können.
4.2. Es kann immer nur ein Testzertifikat reserviert werden. Ist ein FQ-Testaufenthalt abgeschlossen (der Fragebogen ausgefüllt und abgeschickt), kann ein neues Zertifikat für einen weiteren Test in einem anderen FQ-Testbetrieb angefordert werden.
5. Ablauf eines Tests:
5.1. Die registrierte FQ-Testperson sucht auf der FQ-Plattform einen registrierten FQ-Testbetrieb für den von ihr beabsichtigten Reisezeitraum aus. Sofern für den angefragten Betrieb im beabsichtigten Testzeitraum die Ausstellung eines FQ-Zertifikates möglich ist, kann die FQ-Testperson das Zertifikat auswählen und damit für die Buchungsabwicklung für 72 Stunden reservieren.
5.2. Innerhalb dieser 72 Stunden muss die Buchung direkt beim Hotel durchgeführt und die Buchung auf der FQ-Plattform durch Anklicken des Links im FQ-E-Mail bestätigt werden, andernfalls wird das Zertifikat wieder freigeschaltet. Nach erfolgter Buchungsbestätigung kann das Zertifikat downgeloadet und der Testaufenthalt absolviert werden. Der FQ-Tester bleibt als solcher anonym bis zur Vorlage des Zertifikates bei der Abreise.
5.3. Den ABG von FQ unterliegen ausschließlich Direktbuchungen beim FQ-Testhotel. Buchungen über diverse Billiganbieter (z. B. booking.com, Hofer-Reisen etc.) fallen nicht unter die FQ-Testaufenthalte. Pauschal- und Sonderangebote sowie bestehende Hotelkooperationen sind von den FQ-Testaufenthalten ausgenommen, sofern sie nicht vom FQ-Testhotel ausdrücklich zugelassen werden.
5.4. Ein Rechtsanspruch der FQ-Testperson gegenüber FQ auf Ausstellung eines derartigen FQ-Zertifikates sowie auf das tatsächliche Zustandekommen eines Unterbringungsvertrages bei einem FQ-Testbetrieb besteht nicht.
5.5. Nach absolviertem Testurlaub und vollständig ausgefülltem sowie elektronisch an die FQ-Plattform versendetem Fragebogen weist sich die FQ-Testperson mittels ihres FQ-Testzertifikates als solche aus. Damit wird das FQ-Zertifikat wirksam und von der FQ-Testperson ist lediglich der nach FQ-Kriterien rabattierte Preis (siehe Punkt 2.3.) zu bezahlen. Dem FQ-Testbetrieb steht sofort nach elektronischer Versendung das gesamte Bewertungsergebnis zur Verfügung.
6. Vertragsverhältnis:
6.1. FQ stellt die gegenständliche Internetplattform zur Verfügung, anhand der Beherbergungsbetriebe ihre Bereitschaft erklären, sich anonym von Gästen bewerten zu lassen, und potentielle Testpersonen von dieser Bereitschaft Kenntnis erlangen. Ein Vertragsverhältnis zwischen FQ und FQ-Testbetrieben bzw. FQ-Testpersonen kommt ausschließlich auf Basis einer Mitgliedschaft bei der FQ-Plattform zustande.
6.2. FQ ist kein Reisebüro oder -Vermittler im Sinne der Richtlinie 90/314/EWG. Sowohl die FQ-Testperson als auch der FQ-Testbetrieb nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen einer FQ-Testperson und einem FQ-Testbetrieb angebahnt und abgeschlossen wird.
6.3. Das Vertragsverhältnis zwischen FQ und dem FQ-Testbetrieb bzw. der FQ-Testperson beginnt mit dem Tag der Registrierung und wird für ein Jahr (12 Monate) ab Registrierung abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen erfolgen ausschließlich schriftlich (per Post, E-Mail) oder über das Kontaktformular auf dem Portal www.fair-quality.com.
6.4. FQ ist berechtigt, Testhotels sowie Testpersonen bei Verstoß gegen die FQ-AGB auf der Internetplattform inaktiv zu stellen bzw. von der Internetplattform zu entfernen.
6.5. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem FQ-Testhotel bzw. mit einer FQ-Testperson werden dessen bzw. deren Daten bei FQ umgehend gelöscht und von der FQ-Plattform entfernt.
7. Verwendung der Daten:
7.1. Verwenden von Daten i. S. des § 4 Z 8 DSG 2000 i. d. g. F. ist „jede Art der Handhabung von Daten einer Datenanwendung, sowohl das Verarbeiten (§ 4 Z 9) als auch das Übermitteln (§ 4 Z 12) von Daten“. FQ-Tester und FQ-Testbetrieb erklären ihr Einverständnis, dass sämtliche vom FQ-Tester und FQ-Testbetrieb zur Verfügung gestellten Daten automationsunterstützt verarbeitet werden. FQ ist berechtigt, diese Daten zur Abwicklung des Tests zu verarbeiten, zu verwenden und an den betroffenen FQ-Testbetrieb weiterzugeben. Im Weiteren erklären FQ-Testbetriebe und FQ-Tester ihr Einverständnis, dass die Ergebnisse aus den einzelnen Bewertungen (Testergebnisse) in kumulierter Form (Rubriken) auf der FQ-Internetplattform veröffentlicht werden.
7.2. Sämtliche Daten bzw. Ergebnisse, die aus den FQ-Tests gewonnen werden, sind Eigentum von FQ. Die Einzelergebnisse (Ergebnisse zu jeder einzelnen Frage im Fragebogen) werden ausschließlich dem Testhotel zur internen Nutzung und Verarbeitung zur Verfügung gestellt. Diese Detailergebnisse zu den einzelnen Fragen werden von FQ nicht veröffentlicht bzw. an Dritte weitergegeben. FQ ist berechtigt, die auf der FQ-Plattform ausgewiesenen Daten und Ergebnisse (Bewertungsrubriken und Gesamtbewertung) zu veröffentlichen und an Dritte weiterzugeben.
8. Haftungsausschlüsse:
8.1. Die FQ-Testperson nimmt zur Kenntnis, dass der Unterbringungsvertrag ausschließlich zwischen ihr und dem FQ-Testbetrieb zustande kommt. Eine Haftung von FQ für die vom FQ-Testbetrieb erbrachten Leistungen besteht nicht. FQ übernimmt keine Garantie, dass ein Unterbringungsvertrag und somit ein Test in einem Hotel zustande kommt.
8.2. FQ haftet weder gegenüber dem FQ-Testhotel noch gegenüber der FQ-Testperson für das Unterbleiben bzw. für die Nichterfüllung eines abgeschlossenen Unterbringungsvertrages, egal aus welchem Grunde (z. B. Krankheit, Unfall der FQ-Testperson oder Überbuchung des FQ-Testhotels).
8.3. FQ haftet nicht gegenüber der FQ-Testperson für eine allenfalls mangelhafte Auswahl von FQ-Testbetrieben.
8.4. Der FQ-Testbetrieb nimmt zur Kenntnis, dass FQ nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben oder Bewertungen von FQ-Testpersonen haftet. Dies unbeschadet des Rechtes von FQ, unangemessen erscheinende Bemerkungen (z. B. anstößig, nach ihrer Ansicht gegen die guten Sitten verstoßend, beleidigend) ohne Begründung jederzeit löschen zu können. FQ haftet auch nicht für die Qualität und Eignung von Testpersonen zur Durchführung von Qualitätsbewertungen.
8.5. Die FQ-Testperson nimmt zur Kenntnis, dass sie für wahrheitswidrige Angaben vom FQ-Testbetrieb konfrontiert werden kann.
9. Entgelte und Zahlungsbedingungen:
9.1. Für Testhotels fallen je nach Hotelkategorie folgende jährliche Mitgliedschaftsentgelte an:
Kategorie | jährlich EUR |
Hotel 5 Sterne Superior | 2.100,– |
Hotel 5 Sterne | 1.800,– |
Hotel 4 Sterne Superior | 1.500,– |
Hotel 4 Sterne | 1.200,– |
Hotel 3 Sterne Superior | 900,– |
Hotel 3 Sterne | 600,– |
Das jeweilige Mitgliedschaftsentgelt versteht sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ist jährlich im Voraus innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.
9.2. Für Testpersonen fällt ein jährliches Mitgliedschaftsentgelt in Höhe von EUR 19,90 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer an. Das Entgelt ist bei Registrierung bzw. zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerungen jährlich im Voraus zu entrichten.
9.3. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie folgende Mahngebühren an:
1. Mahnung EUR 5,00
2. Mahnung EUR 10,00
9.4. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Leistungsumfangs sowie der Entgelte werden FQ-Testbetrieben sowie FQ-Testpersonen an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene E-Mail-Adresse zur Kenntnis gebracht. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Testbetrieb bzw. die Testperson nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruches seitens eines Testbetriebes bzw. einer Testperson besteht für diese das Recht, die Vertragsbeziehung mit FQ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nicht akzeptierten AGB-Änderung zu beenden.
9.5. Es gilt das österreichische Recht.